Am Mittwochabend gab das Bundeskartellamt indes bekannt, dass die beiden künftig zusammenarbeiten dürfen. Obwohl Arena dem Konkurrenten vor anderthalb Jahren die Rechte abgeluchst hatte, macht man nun gemeinsame Sache.
Ein zweifelhafter Fall, der die Verbraucher vor Rätsel stellt und die Wettbewerbshüter beim Bundeskartellamt schon seit einem halben Jahr beschäftigt. Nun gibt es eine vorläufige Lösung bis 2009 läuft, die Kartellamts-Chef Bernhard Heitzer zähneknirschend hinnahm: „Kooperationen der beiden einzigen aktuellen Wettbewerber sind kein Idealfall“, befand er. Doch sei Arena wirtschaftlich so angeschlagen, dass der Deal den Sender noch am ehesten retten könne. Und ein wenig Konkurrenz schmeckt den Kartell-Hütern eben besser als ein Monopol.
Fünfzig Jahre ist es her, dass der damalige Bundeswirtschaftsminister und spätere Kanzler Erhard eine zuvor unbekannte Ära des Wettbewerbs in der deutschen Wirtschaft einleitete. Im Juli 1957 wurde das von ihm durchgeboxte „Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen“ verabschiedet, 16 Jahre später kam das mächtige Instrument der Fusionskontrolle dazu. Wirtschaftswissenschaftler frohlocken noch immer. „Auf die deutsche Prägung des Kartellrechts können wir bis heute stolz sein“, findet etwa Rupprecht Podszun, Kartellrechtsforscher Max-Planck-Institut in München. Allerdings verblasst im vereinten Europa die glorreiche Rolle der deutschen Wettbewerbshüter. Bundeskanzlerin Merkel regte am Mittwoch in ihrer Bilanzpressekonferenz eine Erneuerung des deutschen Kartellrechts an, um Anschluss mit der EU zu halten.
Tatsächlich aber sorgt die Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes für die fetten Schlagzeilen. Und im Zeitalter des globalen Wettbewerbs wird der deutsche Sonderweg immer mehr zur kaum noch befahrenen Nebenstraße.
Immerhin ist das deutsche Kartellrecht eine Erfolgsgeschichte. Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs beschlossen die Alliierten im Potsdamer Abkommen die Dekartellisierung und Dekonzentration des deutschen Marktes.